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BAFA Energie Audit

(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA)

 

Ablauf Energieaudit nach DIN EN 16247 in einem Unternehmen. Die Begutachtung innerhalb des Gebäudes. Es ist die Voraussetzung für staatliche Förderungen.

Das Energieaudit nach DIN EN 16247 umfasst die umfassende Begutachtung der Energieverhältnisse innerhalb eines Unternehmensgebäudes. Dieses Verfahren ist entscheidend für den Erhalt staatlicher Förderungen und dient der Dokumentation des aktuellen Energieverbrauchs und der Effizienzlage. DIN EN 16247 ist eine europäische Norm, die darauf abzielt, die Durchführung und Qualität von Energieaudits zu standardisieren. Die Motivation für solche Effizienzprojekte in kleinen und mittelständischen Unternehmen sind zum einen die gestiegenen Energiekosten, die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und der Wunsch nach umweltfreundlicheren Betriebsabläufen. Viele Unternehmen haben jedoch inzwischen erkannt, dass der langfristige Nutzen vor allem in der Reduzierung der Energiekosten und der nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz liegt.

 

Die durchzuführenden Schritte sind durch die DIN EN 16247 wie folgt festgelegt

1. Vorbereitung des Energieaudits:

Unter dem Punkt Vorbereitung des Energieaudits erfolgt die Klärung der Auditaufgabe. Ebenso wird die Vertragsgestaltung inklusive der Formulierung des Projektauftrags sowie die Organisation des Energieaudits geklärt.

 

2. Auftaktbesprechung:

Bei der Auftaktbesprechung werden die an dem Energieaudit beteiligten Personen über die Ergebnisse der Vorbereitungen informiert. Zudem werden der Ablauf des Audits und die Rollen der Teilnehmer besprochen.

 

3. Datenerfassung:

Während der Datenerfassung werden die vorhandenen Energiedaten gesammelt. Zusätzlich erfolgt eine Grobanalyse der Energieumwandlungsprozesse und die Erfassung der Energieverbraucher. Weitere relevante Informationen, wie Betriebs- und Wirtschaftsdaten sowie Ergebnisse früherer Audits, werden ebenfalls erfasst.

 

4. Außeneinsatz - Vor Ort Untersuchungen und Feinanalyse:

Der Außeneinsatz umfasst Begehungen des Unternehmens, um eine detaillierte Analyse basierend auf der vorherigen Grobanalyse durchzuführen. Dabei werden Energieflüsse verfolgt, Messstellen und Verbraucher erfasst sowie die zugehörigen Prozesse und Tätigkeiten untersucht.

 

5. Datenanalyse:

In der Datenanalyse werden die gesammelten Energiedaten ausgewertet. Hierbei wird das technische Einsparpotenzial ermittelt und die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz priorisiert.

 

6. Erstellung eines Berichts über das Energieaudit:

Der Bericht fasst die Ergebnisse des Energieaudits zusammen und dokumentiert die Qualität der Daten sowie die durchgeführten Messungen. Er enthält eine detaillierte Analyse, die Beschreibung der Annahmen sowie die Priorisierung der Maßnahmen zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung. Außerdem werden Kostenschätzungen und mögliche Einsparungen aufgeführt.

 

7. Abschlussbesprechung (keine verpflichtende Umsetzung der Maßnahmen)

Der Auditor übergibt und erläutert den Bericht in einer Abschlussbesprechung. Diese Besprechung dient dazu, der Unternehmensleitung bei der Entscheidungsfindung bezüglich der Maßnahmen zur Energieeffizienz zu unterstützen. Die Energieberatung gemäß DIN V 18599 kann ergänzend hinzugezogen werden, legt jedoch den Fokus auf die Gebäudehülle. 

 

Das Audit bietet Empfehlungen und Optimierungen für Energiesparmaßnahmen, jedoch besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung. Ziel ist es, durch eine systematische Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. 

 

Nachhaltigkeit, wenn richtig umgesetzt, kann zur Steigerung von Wachstum, Profitabilität und Unternehmenswert beitragen, einschließlich der Berücksichtigung von ESG-Kriterien.

 

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FürNicht-KMU-Unternehmen“ ist ein Audit nach DIN EN 16247 in 4-jährigen Abständen Pflicht.